Umwidmung der ehemaligen Durchfahrt

Der gesamte Hof ist in seiner Eigenschaft als Universitätsgelände im städtischen Flächennutzungsplan als Sondergebiet ausgeschrieben. Da es sich also ausdrücklich weder um Wohn-, gewerbliche oder gemischte Baufläche, noch um Gemeinbedarfsfläche oder Gewerbegebiet handelt, könnte ein dem offensichtlichen Bedarf entsprechender Antrag auf Umwidmung in ungeordnete Parkfläche möglicherweise Aussicht auf Erfolg haben.

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